Bürger engagieren sich

Visionen

Im Jahr 2001 konstituierte sich auf Initiative des Bezirksgemeinderates Gönningen eine Gruppe von engagierten Gönninger Bürgern und Vereinsvertretern, die eine Konzeption für die spätere Nutzung und Betreibung des Lokschuppens erarbeiteten:

Der Lokschuppen kann für verschiedenste Aktivitäten, soweit sie mit dem § 2 der Satzung im Einklang sind, genutzt werden.

Für die Vergabe gelten folgende Kriterien:

Die Bereiche Kultur, Sport, Soziales und Pädagogisches werden nicht unterschiedlich gewichtet. Gewünscht wird eine Vielfalt von Angeboten, so dass neue Aktivitäten unter Umständen bei der Vergabe vorrangig berücksichtigt werden. Dies soll ebenso für Veranstaltungen/Aktivitäten gelten, die für Kinder, Jugendliche und Senioren angeboten werden. Diese Zielgruppe ist weniger mobil und daher auf Veranstaltungen am Ort angewiesen. In Gönningen ansässige Vereinen/Gruppen, die keine eigenen Versammlungsräumlichkeiten haben, soll dies im Lokschuppen ermöglicht werden. In Gönningen ansässige Vereine/Gruppen/Personen haben Vorrang vor auswärtigen.

Auszug aus der Satzung
§ 2 Zweck

1) Ziel des Vereins ist es, Bürgerinnen und Bürger anzuregen und zu unterstützen, sich gemeinschaftlich und selbstbestimmt für die Anliegen des Gemeinwesens und gleichwertig für die Verbesserung der eigenen Lebensqualität generationen- und nationenübergreifend einzusetzen.

2) Zweck des Fördervereins Lokschuppen e.V. ist die Förderung der Erhaltung und Nutzung des denkmalgeschützten Lokschuppens als kleines kulturelles Veranstaltungszentrum für Gönningen.

3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Sanierung und Betrieb des Lokschuppens in Eigeninitiative zu einem kulturellen und sportlichen Veranstaltungsraum sowie durch die Förderung und Koordination von kulturellen, sportlichen, sozialen und pädagogischen Veranstaltungen und Aktivitäten.
b) Werbung und Weckung des Interesses und Aufklärung der Bevölkerung in Gönningen und allen sonstigen interessierten Kreisen für den Gedanken zur Sanierung und Erhaltung des Lokschuppens.
c) Die Beschaffung von Finanzierungsmitteln für die Sanierung und Erhaltung durch Spenden, Beiträge sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für den Zweck dienen.

4) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

5) Die Vereinsämter sind Ehrenämter.